Die Entscheidung zu einer Psychotherapie fällt oft nicht leicht. Vertrauenspersonen oder professionelle Ratgeber hinzuzuziehen kann dann helfen.
Auch Ihr Haus- oder Facharzt sollte vorab hinzugezogen werden. Denn nicht zuletzt gilt es u.a. auch mögliche körperliche Ursachen für das Auftreten psychische Symptome vorab (z.B. durch Laboruntersuchungen) auszuschließen und abzuwägen, ob auch eine medikamentöse Therapie begonnen werden sollte.

Psychotherapie ist eine Kassenleistung.
Erste „Kennenlern“- und probatorische Sitzungen sind ohne vorherige Beantragung jederzeit möglich.
Für die eigentliche Psychotherapie selber muss jedoch zur Bewilligung bei sowohl gesetzlichen als auch bei privaten Krankenkassen (und ggf. Beihilfestellen) vorab ein Antrag gestellt werden (ggf. mit Gutachterverfahren).

Bei den privaten Krankenkassen gibt es zudem sehr unterschiedliche Vertragsvereinbarungen – lassen Sie sich daher bitte frühzeitig von Ihrer Privatkasse bestätigen, was diese in welchem Ausmaß bewilligt und was für Unterlagen dazu eingereicht werden müssen.

Bei den Beihilfestellen müssen entsprechende Formulare (incl. orangenem Briefumschlag für vertrauliche Arztinformationen) samt Vergabe einer Verschlüsselungsnummer vom Versicherten selbst angefordert werden.